Mehrere AfD-Mitarbeiter erhalten keine Hausausweise für den Bundestag

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner spricht von »schwerwiegenden sicherheitskritischen Erkenntnissen«: Mehreren Mitarbeitern der AfD-Fraktion ist der Zugang zum Bundestag und zu den IT-Systemen verwehrt worden.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Entscheidung gegen die AfD

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Entscheidung gegen die AfD

Foto: Kay Nietfeld / dpa

Der Bundestag hat mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten die Erteilung von Hausausweisen verweigert oder sie gesperrt. Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich um fünf Mitarbeiter der AfD. Ihnen seien auch die Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen verwehrt worden.

Mitarbeiter der Linkenfraktion seien nicht betroffen, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der Partei, Ina Latendorf. Auch was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten betreffe, seien »keine Versagungen von Erteilungen eines Bundestagshausausweises bekannt«.

Bei den abgelehnten Antragstellern hielt es der Bundestag für möglich, dass der Hausausweis und damit die Berechtigung zum Betreten der Liegenschaften des Bundestags zu »verfassungsfeindlichen Zwecken« missbraucht werden könnte.

Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigt werden könnten.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erklärte: »Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.« Wie viele Mitarbeiter von welchen Abgeordneten betroffen waren, teilte das Parlament nicht mit.

Wie der SPIEGEL erfuhr, soll der Hausausweis von Philipp R. gesperrt worden sein. Er ist als »Koordinator Sicherheit« bei der AfD-Bundestagsfraktion tätig. 

Im Februar 2022 hatte Philipp R. in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft rassistisch beleidigt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht sowie damit geschossen. Danach fuhr R. angetrunken Auto, bis ihn die Polizei stoppte. Sie fand in seinem Fahrzeug einen Schlagstock, Tierabwehrspray und einen Schlagring. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im vergangenen Jahr deswegen zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Euro. Zudem wurde R. sein kleiner Waffenschein unbefristet entzogen, er darf auch keine Waffen mehr erwerben. Seit mindestens 2024 arbeitet R. im Bundestag für die rechtsextreme AfD.

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