„Anhaltende Demütigung“: Pocher wird ins Gesicht geschlagen – Rapper „Fat Comedy“ muss nun ins Gefängnis!

„Anhaltende Demütigung“: Pocher wird ins Gesicht geschlagen – Rapper „Fat Comedy“ muss nun ins Gefängnis!

Der Ohrfeigen-Vorfall zwischen Comedian Oliver Pocher und dem Rapper „Fat Comedy“ hat ein juristisches Nachspiel mit Signalwirkung: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine zwölf­tägige Ordnungshaft gegen Giuseppe Sumrain, wie „Fat Comedy“ mit bürgerlichem Namen heißt, verhängt. Grund dafür ist die fortgesetzte Verbreitung eines Videos, das den Angriff auf Pocher dokumentiert – trotz mehrfacher gerichtlicher Verbote.

Oliver Pocher ins Gesicht geschlagen – jetzt muss Rapper "Fat Comedy" in  Haft - BUNTE

Verbotenes Video weiter verbreitet

Bereits 2022 hatte „Fat Comedy“ für Schlagzeilen gesorgt, als er dem ahnungslosen Oliver Pocher während einer Veranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle eine Ohrfeige verpasste – und das Video anschließend veröffentlichte. Die Konsequenzen folgten: Sumrain wurde zivilrechtlich zur Zahlung von 45.000 Euro Geldentschädigung sowie 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Hinzu kam eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen Körperverletzung.

Trotz gerichtlicher Unterlassungsverfügungen stellte Sumrain weiterhin Clips des Angriffs auf Instagram online. Laut Gericht geschah dies gezielt zur eigenen Profilierung und Popularitätssteigerung.

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OLG Frankfurt spricht von „fortgesetzter Demütigung“

Angreifer verbreitet Video selbst: Was hinter der Ohrfeigen-Attacke auf  Pocher steckt - n-tv.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt wertete dieses Verhalten als klare Missachtung der gerichtlichen Entscheidungen. In der Begründung heißt es, Sumrain nutze die Aufnahmen, „um seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren“. Die üblichen Maßnahmen wie Ordnungsgelder reichten nach Auffassung des Gerichts nicht mehr aus – eine spürbare Konsequenz sei notwendig.

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Besonders schwer wog laut Gericht, dass Sumrain „fortgesetzt gegen die Unterlassungsanordnungen“ verstoßen habe und sich öffentlich als mittellos darstelle, um sich der Vollstreckung zu entziehen. Während das Landgericht Frankfurt zuvor noch ein Ordnungsgeld für ausreichend gehalten hatte, legte Pocher erfolgreich Beschwerde beim OLG ein.

Signalwirkung für Betroffene

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Oliver Pochers Anwältin, Dr. Patricia Cronemeyer, begrüßte die Entscheidung: „Die Entscheidung des Senates stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und ist absolut notwendig, um einen Wiederholungstäter wie den Schuldner in seine Schranken zu weisen.“ Zudem betonte sie die Signalwirkung des Urteils für Opfer von Straftaten und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Sollte Sumrain nach Verbüßung der Ordnungshaft erneut gegen die Unterlassungsverfügungen verstoßen, droht ihm laut Gericht eine noch längere Haftstrafe.

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