DAS PSEUDO-PAKET: Trotz 2914 Messerangriffen – Warum der 8-Punkte-Sicherheitsplan der Regierung als „lächerlicher Witz“ zerpflückt wird

DAS PSEUDO-PAKET: Trotz 2914 Messerangriffen – Warum der 8-Punkte-Sicherheitsplan der Regierung als „lächerlicher Witz“ zerpflückt wird

 

Die deutsche Öffentlichkeit ist beunruhigt. Die Stadtbilddebatte, einst ein Thema der politischen Randzonen, hat das Zentrum der Gesellschaft erreicht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum massiv abgenommen hat – eine Realität, die von Teilen der linksorientierten Politik und Presse lange relativiert wurde. Doch die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache: Laut ZDF-Politbarometer bestätigt eine deutliche Mehrheit von 63 Prozent der Deutschen die Problematik des öffentlichen Stadtbildes. Dies ist die unumstößliche Wahrheit, die die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Mainz nun gezwungen hat, auf den Tisch zu legen.

Die Antwort der Politik auf diese Krise ist ein sogenanntes „Knallhartpaket“, ein umfassender 8-Punkte-Plan, der für mehr Sicherheit sorgen soll. Doch kaum ist der Plan vorgestellt, entzündet sich eine hitzige Debatte unter Experten und Kommentatoren. Die zentrale Frage lautet: Sind diese acht Punkte ein echter Paradigmenwechsel und eine glaubwürdige Wiederherstellung des Vertrauens in den Staat, oder handelt es sich um eine Sammlung „pseudomäßig toll klingender Ansätze“, die in der Realität der politischen Blockaden und rechtlichen Hürden verpuffen werden? Die anfängliche Euphorie über die politische Entschlossenheit weicht schnell einer tief sitzenden Skepsis.

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Der Kontext der Angst: Verlorenes Vertrauen und nackte Zahlen

Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) brachte die Dramatik der Lage auf den Punkt: „Das Sicherheitsversprechen gegenüber unseren Bürgern ist existenziell für das Vertrauen in den Staat“. Diese Aussage ist ein direktes Eingeständnis, dass dieses Vertrauen bereits massiv untergraben ist. Und das aus gutem Grund. Die Kriminalitätsstatistiken von 2024 sind alarmierend und belegen die Dringlichkeit der Lage:

2914 Messerattacken allein im Jahr 2024 sind eine schockierende Zahl, die beweist, dass die Gefahr in den Alltag der Bürger eingezogen ist.
Die zunehmende Gewalt in jeglichen Bereichen, insbesondere die massiv gestiegene Schusswaffengewalt, zeichnet ein düsteres Bild der öffentlichen Sicherheit.

Angesichts dieser Realität halten die Kritiker die präsentierten Maßnahmen für lächerlich. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Paket greift nicht frühzeitig genug ein, vermeidet die notwendigen Härten und ignoriert die strukturellen Probleme, die seit Jahren bekannt sind. Das Vertrauen in den Staat, so die Meinung vieler, kann bei diesen Zahlen nicht mehr existieren.

 

Die Abschiebe-Offensive: Ein Déjà-vu der Unwirksamkeit (Punkte 1 & 2)

Die ersten beiden Punkte des Sicherheitspakets zielen auf die konsequentere Bekämpfung der ausländischen Kriminalität, doch sie sind umgehend mit dem Stempel der Unglaubwürdigkeit versehen worden.

Punkt 1: Dauerhafter Ausreisearrest für Ausreisepflichtige

Der Plan sieht vor, Gefährder und Straftäter, die ausreisepflichtig sind, dauerhaft in Gewahrsam zu nehmen. Die Härte dieser Maßnahme ist unbestritten, doch ihre Umsetzbarkeit wird von Anfang an massiv bezweifelt. Das Kernproblem: Kapazitäten und politische Blockaden.

„Wo möchte man diese Leute unterbringen? Haben wir diese Kapazitäten?“, fragt der Kritiker zu Recht. Die Erfahrung in Bundesländern wie Thüringen zeigt, dass Koalitionen, insbesondere unter Beteiligung linker Parteien, die Schaffung der notwendigen Einrichtungen aktiv verhindern oder verzögern, weil Mario Voigt in einer Minderheitsregierung auf Stimmen der Linken angewiesen ist. Solange diese politischen Blockaden bestehen, bleibt der Ausreisearrest eine Papiertiger-Maßnahme.

Zudem wird die Frage aufgeworfen, warum sich der Arrest nur auf Gefährder und Straftäter beschränkt. Die grundsätzliche Forderung muss lauten: „Warum nicht für alle, die ausreisepflichtig sind?“ Die politische Zurückhaltung in dieser grundsätzlichen Frage lässt den Verdacht aufkommen, dass man das Problem kosmetisch behandeln will, anstatt es an der Wurzel zu packen.

Punkt 2: Abschiebeoffensive nach Afghanistan und Syrien

Die Abschiebung von Kriminellen in diese als unsicher geltenden Länder wird als „Abschiebeoffensive“ angekündigt. Doch diese Ankündigung löst unter Beobachtern nur Zynismus aus: „Wie oft wurde uns das jetzt schon angekündigt? Ich habe irgendwann aufgehört zu zählen“. Solange keine diplomatischen und logistischen Lösungen für die Rückführung in diese Konfliktregionen gefunden werden, bleibt der Punkt eine leere Versprechung, die vor Wahlen gut klingt, aber in der Praxis regelmäßig scheitert.

Ministerpräsident Boris Rhein - Wahlkampf - Bundestagswahl - Angriffe von  Links - Osthessen|News

Die Mängel der Kontrolle: Von der Fußfessel zum Freibad (Punkte 3 & 5)

Weitere Punkte des Pakets zielen auf die Überwachung und Kontrolle von Straftätern im Inland, scheitern aber laut Kritikern an der mangelnden Umsetzbarkeit und der bloßen Symbolik.

Punkt 3: Schwimmbad Betretungsverbot für verurteilte Sexualstraftäter

Das Verbot soll verurteilten Sexualstraftätern den Zutritt zu Schwimmbädern verwehren. Die Idee scheint logisch, doch die Kontrolle ist ein logistisches Unding. „Wie soll das kontrolliert werden?“, wird gefragt. Die Realität ist: An der Kasse eines Freibads wird weder ein Ausweis noch ein Führungszeugnis verlangt. Die Umsetzung eines solchen Verbots würde die Existenz eines zentralen, schnell abrufbaren Registers und eine flächendeckende Ausweiskontrolle erfordern, was derzeit völlig unrealistisch ist. Es ist eine Maßnahme, die ein Problem adressiert, aber jede praktische Grundlage vermissen lässt.

Punkt 5: Fußfessel für Frauenschläger

Die Einführung der elektronischen Fußfessel für häusliche Gewalttäter wird als ein weiteres „Pseudoding“ abgetan. Die Maßnahme soll den Tätern eine räumliche Beschränkung auferlegen. Doch die zentrale Kritik ist vernichtend: „Wird die das jetzt daran hindern, die Frauen zu schlagen? Das wage ich mal ganz klar zu bezweifeln“.

Die Erfahrung mit gerichtlichen Annäherungsverboten zeigt, dass ein entschlossener Täter sich von solchen Verboten nicht aufhalten lässt. Die Fußfessel ist ein Instrument der Überwachung, nicht der Prävention. Sie stellt erst fest, dass die Regel gebrochen wurde, nachdem die Gefahr bereits akut ist. Die Maßnahme gaukelt Sicherheit vor, ohne die Gewalt an der Wurzel zu packen.

 

Das fehlende Fundament: Kapazitäten, Grenzen und Härte (Punkte 4, 6, 7, 8)

Die restlichen vier Punkte des Pakets sind ein Mix aus notwendigen technischen Anpassungen und politisch populären, aber juristisch schwierigen Forderungen.

Punkt 4: Verlängerung des Führungszeugnisses und IP-Daten-Speicherung

Die Verlängerung des Führungszeugnisses für Kinderschänder und die Datenspeicherung zur digitalen Spurensicherung bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie werden begrüßt. Hier wird die harte Bestrafung dieser Täter ausdrücklich gefordert, da diese Verbrechen eine „absolute Schande“ sind. Dieser Punkt ist der einzige, der allgemeine Zustimmung findet, wenngleich er nur einen Teilbereich der Kriminalität abdeckt.

Punkt 6: Einzug des Vermögens von Clan-Kriminellen

Die Konfiszierung illegal erworbener Vermögenswerte von Clan-Kriminellen ist politisch populär. Doch hier sind die Herausforderungen im Rechtssystem enorm. Oftmals klagen die Kriminellen erfolgreich gegen die Maßnahmen, und das Ganze funktioniert nicht immer. Obwohl es Einzelfälle gibt, in denen Immobilien erfolgreich konfisziert wurden, bleibt die flächendeckende Umsetzung eine juristische Sisyphosarbeit.

Punkt 7: KI-Einsatz bei Ermittlungen und Videoüberwachung

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und die Ausweitung der Videoüberwachung sollen für mehr Sicherheit sorgen. Der Kritiker warnt jedoch vor einem „Generalverdacht“ und fragt nach dem grundsätzlichen Nutzen: Videoüberwachung dokumentiert die Tat in der Regel erst, nachdem sie vollzogen wurde. Hier setzt die Kritik an der Prävention an: „Wie wäre es denn mal mit einer adäquaten Grenzkontrolle?“ Dieser Vorschlag, als „ganz abstrakte Idee“ und radikale Forderung bezeichnet, wird als die einzig logische, aber politisch vermiedene Frühprävention dargestellt.

Punkt 8: Rechtsrahmen und Aufrüstung gegen Drohnengefahr

Dieser Punkt erscheint als eine Reaktion auf ein kurzzeitiges Hype-Thema und wird ohne konkrete Beweise oder Details als eine Art politischer Platzhalter kritisiert.

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Die Kapitulation vor der Härte: Was wirklich fehlt

Die tiefste Enttäuschung in der Analyse des „Knallhartpakets“ liegt in den Maßnahmen, die die Regierung bewusst nicht angeht. Sie sind elementar, um das Vertrauen in den Staat als Garant für Sicherheit wiederherzustellen.

    Ausbau der Gefängniskapazitäten: Die Gefängnisse in Deutschland sind bereits zu 90 Prozent ausgebucht. Es werden keine Informationen darüber geliefert, wie die Regierung gedenkt, die Kapazitäten zu erhöhen, um Straftäter konsequent wegzusperren. Ohne Haftkapazitäten ist jede harte Maßnahme zahnlos.
    Neuklassifizierung von Tötungsdelikten: Der Kritiker fordert die konsequente Einstufung von Messerattacken als Tötungsdelikt, nicht als „gefährliche Körperverletzung“. Nur eine härtere juristische Klassifizierung und entsprechende Urteile können die notwendige Abschreckung schaffen.

Zusammenfassend ist das 8-Punkte-Paket der MPK ein politisches Manöver, das auf populäre Teilaspekte abzielt, aber die strukturellen Probleme des deutschen Sicherheitssystems ignoriert. Es sind „pseudomäßig toll klingende Ansätze“, die in den rot-grün oder schwarz-grün geführten Ländern voraussichtlich nicht einmal vollständig umgesetzt werden. Das Paket sendet ein Signal, aber es ist kein glaubwürdiges Sicherheitsversprechen. Die rhetorische Frage, ob die Bürger nun „auf Weihnachtsmärkte ohne die Poller gehen“ können, wird mit einem klaren Nein beantwortet. Das Sicherheitsversprechen des Staates ist, angesichts von fast 3.000 Messerattacken und einem zahnlosen Härtepaket, noch lange nicht eingelöst.

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