Bundesregierung verpflichtet sich zu besserem Gewässerschutz

An vielen Orten ist der Nitratwert im Grundwasser zu hoch. Das kann der Gesundheit schaden. Die Regierung muss laut einem Urteil nun gegen die Verunreinigung vorgehen.

Umweltschutz: Ein Landwirt düngt eine Wiese mit Gülle.

Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft erstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe Erfolg.

Das Aktionsprogramm soll der Düngeverordnung zugrunde gelegt werden. Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Ist es zu hoch konzentriert, können Probleme bei der Trinkwassergewinnung entstehen. Zu viel Nitrat im Körper kann in potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe umgewandelt werden. Die EU-weit festgelegten Grenzwerte wurden dem deutschen Nitratbericht 2024 zufolge in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an jeder vierten Messstelle überschritten.

Düngeverordnung reicht zum Gewässerschutz nicht aus

Der Umwelthilfe zufolge hat Deutschland seine Pflichten aus der europäischen Nitratrichtlinie nicht erfüllt. Die EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Aktionsprogramme zum Gewässerschutz vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzustellen und alle vier Jahre fortzuschreiben.

Die Klage der Umwelthilfe hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zunächst keinen Erfolg. Beim Bundesverwaltungsgericht legte die Umwelthilfe dann Revision ein. Sie beantragte, dass ein nationales Aktionsprogramm erstellt wird.

Das Gericht gab dem jetzt statt, die Düngeverordnung reiche nicht aus. Das Aktionsprogramm müsse zum Ziel haben, die Nitratverunreinigung durch die Landwirtschaft so zu reduzieren, dass Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalte.

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