Die Bundesregierung will den Handel mit Medizinalcannabis deutlich einschränken. Ein Rezept soll es dafür nur noch bei einem Arztbesuch geben.
Für die Ausstellung eines Rezepts für medizinisches Cannabis soll künftig der direkte Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin erforderlich sein. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums beschlossen, der ein Ende der Onlineverschreibung vorsieht. Auch der Versand entsprechender Produkte soll demnach verboten werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Frühjahr Kritik an der bisherigen Rechtslage geäußert. Grund für die Kritik sei, dass medizinisches Cannabis in vielen Fällen für den Freizeitkonsum genutzt werde. “Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln”, sagte Warken. “Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten.”
Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hatten die Cannabisimporte im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von rund 19 auf rund 80 Tonnen zugenommen, um mehr als 400 Prozent also. “Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen”, hieß es. Denn die Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung seien “nur im einstelligen Prozentbereich” gestiegen.
Cannabis muss künftig in der Apotheke abgeholt oder per Botendienst überbracht werden
Medizinalcannabis kann nach den Plänen “künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden”, teilte das Ministerium hinsichtlich der geplanten Gesetzesänderung mit. Bei Folgeverschreibungen müsse “eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen”. In den darauffolgenden drei Quartalen könne die Verschreibung dann “auch auf telemedizinischem Weg erfolgen”.
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Das Verbot für den Versand von Medizinalcannabis begründete das Ministerium mit den “umfassenden Aufklärungs- und Beratungspflichten”, die “im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen” müssten. Den Botendienst der Apotheken werde das Versandverbot dabei nicht betreffen.
Cannabis wird unter anderem als Medikament gegen chronische Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit sowie Angst- und Schlafstörungen eingesetzt.